Terms and Conditions

Im Folgenden wird die OLV GmbH, Elisabethstraße 16, 1010 Wien, als nutzungsberechtigter Bestandnehmer des Veranstaltungsortes Forum am Schillerplatz, Robert-Stolz-Platz 3, 1010 Wien und Vertragspartner des Veranstalters, kurz „Forum am Schillerplatz“ genannt.

Allgemeines

  1. Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten in der jeweils aktuellen Fassung für alle in den Räumlichkeiten des Forum am Schillerplatz abgehaltenen Veranstaltungen (Ausstellungen, Vorführungen, Seminare, etc.) und werden vom Veranstalter durch die Reservierung der betreffenden Räumlichkeiten für eine Veranstaltung anerkannt. Der Veranstalter unterwirft sich diesen Bedingungen sowie allen einschlägigen gewerberechtlichen, feuerpolizeilichen, betriebsanlagenrechtlichen und veranstaltungsrechtlichen Vorschriften und übernimmt durch seine Unterschrift die Haftung für deren Einhaltung.
  2. Von den Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Vereinbarungen und Absprachen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

Vertragsabschluss, Preise und Leistungen

  1. Unser schriftliches Offert und Ihr schriftlicher Auftrag für die Miete eines Raumes bilden die Grundlage für eine gemeinsame Geschäftsvereinbarung. Der Preis versteht sich inklusive aller Dienstleistungen des vereinbarten Leistungspakets sowie exklusive 20 % USt sofern in diesen AGB oder im Mietvertrag nicht ausdrücklich Abweichendes vereinbart ist.
  2. Der Veranstalter erhält das Recht zur Mitbenützung an den allgemeinen Zugängen und das alleinige Benützungsrecht an den vereinbarten Räumen mit der im Voraus vereinbarten Einrichtung zur Durchführung der Veranstaltung. Der Veranstalter hat Anspruch auf die im Angebot festgelegten Haupt- und Nebenleistungen. Zusatzleistungen können nur nach vorhergehender freier Sondervereinbarung und Möglichkeit erbracht werden.
  3. Im Mietpreis der Räumlichkeiten sind Heizung, Grundbeleuchtung und allfällige Belüftungs-einrichtungen, die Grundeinrichtung (inkl. Technik) und Reinigung üblichen Ausmaßes enthalten.
  4. Sind für eine Veranstaltung technische Arbeiten, insbesondere für Ton und Licht, eines dritten Unternehmens erforderlich, so wird das Forum am Schillerplatz die dafür anfallenden Kosten dem Veranstalter weiterverrechnen. Diese werden dem Veranstalter im Angebot ausgewiesen. Sollte der Veranstalter eine Veranstaltung mit musikalischer Darbietung bzw. eine Tanzveranstaltung planen, so ist er verpflichtet, dem Forum am Schillerplatz diesbezügliche Details rechtzeitig bekannt zu geben. Generell ist der Veranstalter verpflichtet, bereits vor Vertragsabschluss die Art der von ihm geplanten Veranstaltung bekannt zu geben und wird diese im Vertrag schriftlich festgehalten.
  5. Der Bestandgegenstand gilt jeweils erst mit dem Verlassen des letzten Benützers, Veranstaltungsteilnehmers bzw. Besuchers als geräumt. Eine über die vereinbarten Zeiträume hinausgehende Benützung der Räumlichkeiten kommt gesondert zur Verrechnung.
  6. Das für die Durchführung einer Veranstaltung erforderliche Personal, insbesondere der Haustechniker, Kontroll- und Sicherheitspersonal wird vom Forum am Schillerplatz gesondert verrechnet.
  7. Der Veranstalter hat die Möglichkeit der Nutzung eines Catering-Unternehmens zur Betreuung der Veranstaltung. Diese kann wahlweise durch das Hotel Le Meridien oder aber durch ein Drittunternehmen erfolgen.
  8. Die Lagerung bzw. der Aufbau von Gegenständen kann erst mit Mietbeginn erfolgen. Eine dem etwaigen Versicherungszeitraum von zur Veranstaltung gehörigen Gegenständen vorangehende bzw. daran anschließende Lagerung trifft im Schadensfalle nicht das Forum am Schillerplatz, sondern den Veranstalter.
  9. Der Veranstalter ist verpflichtet, dem Forum am Schillerplatz das beabsichtigte Anbringen von Dekorationsmaterial oder sonstigen Dekorationsgegenständen, welche der Bestimmung des § 24 Wiener Veranstaltungsstättengesetz zu entsprechen haben, mitzuteilen und hierfür die schriftliche Bewilligung des Forum am Schillerplatz einzuholen. Es müssen weiters alle feuerpolizeilichen Bestimmungen eingehalten werden. Die Veranstaltungsräume dürfen nicht beschädigt werden.
  10. Sollte der Veranstalter für den vereinbarten Mietzweck eine gesonderte Bewilligung als Veranstaltungsstätte und/oder darüber hinausgehende verwaltungsbehördliche Bewilligungen oder Erklärungen von dritter Seite benötigen, so verpflichtet sich der Veranstalter rechtzeitig und auf eigene Kosten die für die Veranstaltung erforderlichen behördlichen Anzeigen, Genehmigungen und Bewilligungen einzuholen. Dem Forum am Schillerplatz sind diese Bewilligungen und/oder Erklärungen in Kopie bis spätestens 12:00 Uhr des letzten Werktages vor Beginn des Mietverhältnisses vorzulegen. Der Veranstalter hat für die Einhaltung der behördlichen Auflagen und Genehmigungen selbst zu sorgen. Die Veranstaltung erfolgt auf eigene Gefahr und auf eigene Kosten des Veranstalters. Sämtliche Unterlagen – insbesondere Veranstaltungsanmeldung, Gutachten, etc. – sind vom Veranstalter während der Veranstaltung mitzuführen und im Falle einer behördlichen Kontrolle vorzuweisen. Der Veranstalter hält das Forum am Schillerplatz im Zusammenhang mit der Erteilung öffentlich-rechtlicher Genehmigungen und der allfälligen Verhängung von Verwaltungsstrafen, die in Zusammenhang mit der Vermietung stehen vollkommen schadlos.
  11. Der Veranstalter verpflichtet sich, dem Forum am Schillerplatz alle Unternehmer, Subunternehmer und Berater, mit denen der Veranstalter im Rahmen mit der Vermietung zusammenzuarbeiten beabsichtigt, spätestens 10 Tage vor Mietbeginn schriftlich bekannt zu geben. Das Forum am Schillerplatz behält sich das Recht vor, eine oder mehrere der bekannt gegebenen Personen abzulehnen. Der Veranstalter verpflichtet sich, mit diesen Personen in der Folge in keiner wie auch immer gearteten Weise im Zusammenhang mit der gegenständlichen Vermietung zusammenzuarbeiten.

Verrechnung, Zahlungsbedingungen

  1. Die Preise verstehen sich exklusive Mehrwertsteuer, sie gelten bis auf Widerruf. Reklamationen der zur Verrechnung gelangenden Leistungen werden nur innerhalb von 14 Tagen ab Erhalt der Rechnung anerkannt.
  2. Der Veranstalter hat die staatliche Gebühr zur Vergebührung des gegenständlichen Mietvertrages zu begleichen und Sorge für deren richtige Abfuhr zu tragen. Das Forum am Schillerplatz kann sich aufgrund dahingehender Ansprüche beim Veranstalter schadlos halten.
  3. Spätestens 6 (sechs) Wochen nach Beendigung des Mietverhältnisses erfolgt durch das Forum am Schillerplatz die endgültige Berechnung des Entgeltes der Mieten und Nebenleistungen zuzüglich Mehrwertsteuer. Der sich aus der Abrechnung ergebende Saldo ist binnen 14 (vierzehn) Tagen ab Rechnungsdatum fällig.
  4. Bei Zahlungsverzug nach Rechnungslegung werden vom Forum am Schillerplatz Verzugszinsen in Höhe von 12 % p.a., sofern es sich um einen Unternehmer handelt, und Verzugszinsen in Höhe von 5% p.a., sofern es sich um einen Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes handelt, verrechnet.
  5. Die Übertragung von Rechten und Pflichten aus diesem Vertrag durch den Veranstalter an Dritte bedarf der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung durch das Forum am Schillerplatz.
  6. Der Veranstalter ist nicht berechtigt, gegen Ansprüche des Forum am Schillerplatz auf Zahlung des fälligen Entgeltanspruches, mit eigenen Ansprüchen, welcher Art auch immer, aufzurechnen.

Rücktritt vom Vertrag

    1. Das Forum am Schillerplatz ist berechtigt vom Vertrag sofort ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist und jederzeit vom Vertrag zurückzutreten, falls
      a. dem Forum am Schillerplatz bekannt wird, dass die geplante Veranstaltung den Vereinbarungen widerspricht, gegen bestehende rechtliche Bestimmungen verstößt, eine Störung der öffentlichen Ruheordnung oder Sicherheit, eine Gefährdung des reibungslosen Geschäftsbetriebes oder aber des Rufes oder der Sicherheit des Hauses gegeben ist;b. das Forum am Schillerplatz infolge höherer Gewalt oder aus einem anderen nicht vom Forum am Schillerplatz zu verantwortenden Umständen gezwungen ist, den Veranstaltungsbereich für längere Zeit zu schließen bzw. zu räumen; als höhere Gewalt werden unabwendbare Elementarereignisse, wie beispielsweise – aber nicht abschließend – Krieg, Aufruhr, Katastrophenhochwässer, Erdbeben, Blitzschlag, Lawinen, Orkane über 150 km/h, Rutschungen sowie Niederschläge größeren Ausmaßes angesehen;c. der Veranstalter die Bewilligungen und/oder Erklärungen gemäß Punkt 12. dieser AGB nicht rechtzeitig vorgelegt hat;d. Gründe hervorkommen, die in der Person des Veranstalters oder ihm zurechenbarer Personen gelegen sind, welche befürchten lassen, dass sie sich nachteilig auf das Ansehen oder die wirtschaftliche Gebarung des Forum am Schillerplatz auswirken;

      e. über das Vermögen des Veranstalters ein Insolvenzverfahren eröffnet wird, es sei denn die Bezahlung des erwarteten Mietpreises erfolgt im Vorhinein.

      In allen Fällen von Vertragsverstößen oder bei Vertragsauflösung haftet der Veranstalter in vollem Umfang für die Veranstaltungskosten und das vereinbarte Entgelt sowie allfällige sonstige Schäden. Für Schadensfälle genügt zur Haftungsinanspruchnahme die Schadensfeststellung durch einen gerichtlich beeideten Sachverständigen.

    1. Das Forum am Schillerplatz behält sich das Recht vor, ohne Angabe von Gründen bis zu 8 (acht) Wochen vor Beginn der Veranstaltung vom Vertrag zurückzutreten. Der Veranstalter kann dem Forum am Schillerplatz in diesem Fall weder Gebühren noch dem Veranstalter bis dahin entstandene Aufwendungen weiterverrechnen bzw. Ersatz dafür verlangen. Das Forum am Schillerplatz hat den Rücktritt in diesem Falle rechtzeitig auf schriftlichen Wege bekannt zu geben.Im Falle der Erklärung des sofortigen Vertragsrücktrittes während der Veranstaltung hat der Veranstalter die Veranstaltung unverzüglich abzubrechen.Die Verpflichtung des Veranstalters zur Bezahlung des gesamten Mietzinses und aller mit dem Vertragsverhältnis in Zusammenhang stehenden Kosten bleibt aufrecht. Die Geltendmachung allfälliger Schadenersatzansprüche durch das Forum am Schillerplatz bleibt davon unberührt.
    2. Im Falle der Stornierung des Vertrages durch den Veranstalter bis zu 8 (acht) Wochen vor Beginn der Veranstaltung wird vom Forum am Schillerplatz keine Gebühr verrechnet. Erfolgt ein Storno bis zu 4 (vier) Wochen vor Beginn der Veranstaltung werden 50 % der gesamten gebuchten Leistung in Rechnung gestellt, bei einem Storno bis zu 2 (zwei) Wochen davor 75 % und innerhalb von 2 (zwei) Wochen 100 % der gesamten gebuchten Leistungen. Bezüglich der Höhe des Stornobetrages wird einvernehmlich das richterliche Mäßigungsrecht ausgeschlossen.
    3. Der Veranstalter verzichtet in den zuvor beschriebenen Fällen auf die Geltendmachung von Ersatzansprüchen gegen das Forum am Schillerplatz aus welchem Titel immer.
    4. Dem Veranstalter steht kein Rücktrittsrecht zu.

     

    Benützung

    1. Der Veranstalter mietet die in dem Angebot ausgewiesenen Räume für die von ihm angegebene Veranstaltung.
    2. Das Forum am Schillerplatz wird zu Beginn des Mietverhältnisses die gemieteten Räumlichkeiten sowie die allgemeinen Teile und Stellflächen gemeinsam mit dem Veranstalter in Augenschein nehmen und sodann dem Veranstalter die Räumlichkeiten  übergeben. Die Parteien vereinbaren die Erstellung eines Protokolls, in dem insbesondere der Zustand der vermieteten Räumlichkeiten und der allgemeinen Teile festgehalten wird.
    3. Der Veranstalter hat die gemieteten Räumlichkeiten spätestens bei Ablauf der Mietdauer im vereinbarten Zustand – zumindest geräumt von eigenen oder mit gebrachten Fahrnissen und besenrein – an das Forum am Schillerplatz zurückzustellen. Das Forum am Schillerplatz wird die gemieteten Räumlichkeiten sowie die allgemeinen Teile und Stellflächen wiederum gemeinsam mit dem Veranstalter nach Ablauf der Mietdauer in Augenschein nehmen und allfällige entstandene Beschädigungen und fehlende Gegenstände in dem bei der Übergabe erstellten Protokoll festhalten.
    4. Die Veranstaltung darf nur in der vertragsgemäßen Form und Art durchgeführt werden. Den Anweisungen des verantwortlichen Personals des Forum am Schillerplatz ist Folge zu leisten. Der Veranstalter hat kein direktes Weisungsrecht gegenüber Arbeitnehmern des Forum am Schillerplatz. Der Veranstalter hat dafür Sorge zu tragen, dass sich die im Zusammenhang mit seiner Veranstaltung in den Räumen des Forum am Schillerplatz befindlichen Personen an die Vereinbarungen – insbesondere diese AGB – halten und die Einrichtung schonend und zweckangemessen behandeln und benützen.
    5. Der Veranstalter nimmt die dauerhaft vorgenommene Einteilung des Forum am Schillerplatz in Nichtraucherräume zur Kenntnis. Der Veranstalter nimmt weiters zu Kenntnis, dass in den Nichtraucherräumen das Rauchen untersagt ist und trägt er auch Sorge dafür, dass während der Veranstaltung und der Zeit der Vor- und Nachbereitung der Veranstaltung diese Ordnung eingehalten wird.
    6. Änderungen an der Raumeinrichtung, Neuherstellung, bauliche Veränderungen oder Änderungen an den technischen Installationen jeglicher Art dürfen nur nach Absprache und mit Zustimmung des Forum am Schillerplatz erfolgen.
    7. Die Abgabe von Waren, Reklamen, Speisen, Blumen, etc. darf nur im Einvernehmen mit dem Forum am Schillerplatz erfolgen. Die gastronomische Betreuung hat durch die Vertragspartner des Forum am Schillerplatz oder durch Drittunternehmen zu erfolgen. Gewerbsmäßiges Fotografieren bedarf der Genehmigung des Forum am Schillerplatz bzw. ist nur nach Rücksprache mit dem Forum am Schillerplatz zulässig. Ohne Bewilligung des Forum am Schillerplatz ist das gewerbsmäßige Fotografieren bzw. Filmen jedenfalls untersagt.
    8. Die Büro- und Dienstzeiten des Forum am Schillerplatz sind zu beachten. Diese werden dem Veranstalter bekannt gemacht.
    9. Veranstalter haftet dem Forum am Schillerplatz für die Einhaltung sämtlicher Vertragsbestimmungen und hat das Forum am Schillerplatz schad- und klaglos zu halten.

     

    Haftung des Veranstalters

      1. Mehrere Veranstalter haften zur ungeteilten Hand.
      2. Der Veranstalter haftet auch für ihm zurechenbare dritte Personen (einschließlich eine der Gäste) für die Einhaltung der Vereinbarungen und das Wohlverhalten aller im Zusammenhang mit seiner Veranstaltung in das Haus kommenden Personen und für alle durch diese Personen schuldhaft verursachten Beschädigungen und Beschmutzungen, insbesondere für Schäden die durch Missachtung der einschlägigen orts-, bau- und feuerpolizeilichen, gewerbebehördlichen, veranstaltungstechnischen und sonstigen gesetzlichen Bestimmungen, die Aussteller bzw. Veranstalter betreffen, entstehen. Das Forum am Schillerplatz ist in jedem Fall vom Veranstalter schad- und klaglos zu halten. Reparaturkosten und sonstige Kosten werden gesondert in Rechnung gestellt. Der Veranstalter trägt das gesamte Risiko der von ihm durchgeführten Veranstaltung, einschließlich der Vorbereitung des Aufbaus, der Abwicklung und des Abbaus. Der Veranstalter haftet für alle Schäden die vor, während oder unmittelbar nach der Veranstaltung verursacht werden, ebenso für Folgeschäden, die von den durch ihn beauftragten oder beschäftigten Personen, von seinem Bevollmächtigten, sowie von seinen Besuchern oder Gästen zu wessen Nachteil verursacht werden, insbesondere:
        a) Schäden an Gebäude und Inventar infolge der Veranstaltung;
        b) Beschädigung beim Einbringen von Gegenständen, sowie bei Auf- und Abbauarbeiten;
        c) Alle Schäden, die sich aus verspäteter oder vertragswidriger Räumung ergeben, insbesondere auch wegen einer dadurch vereitelten Vermietung oder einer nur zu einem geringen Entgelt möglichen Vermietung, einschließlich Abgeltung für Ruf- und Kreditschädigung.
        d) Sämtliche Ansprüche, die möglicherweise auf Grund mangelnder Einhaltung der geltenden Nichtraucherbestimmungen aufgrund des TabakG idgF. gegen das Forum am Schillerplatz erhoben werden sollten.
      3. Der Veranstalter hat das Forum am Schillerplatz gegen Ansprüche von allfälligen Mitarbeitern, Auftraggebern, Unternehmern, Subunternehmern und Beratern des Veranstalters, sowie von deren jeweiligen Mitarbeitern sowie von sämtlichen anderen Personen (einschließlich der Gäste), die nicht dem Forum am Schillerplatz zuzurechnen sind, die während der Mietdauer in den Räumlichkeiten des Forum am Schillerplatz zu Schaden kommen oder dies (auch nur außergerichtlich) behaupten, schad- und klaglos zu halten.
      4. Der Veranstalter hat in seinem Namen und auf seine Rechnung für die von ihm durchzuführende Veranstaltung eine entsprechende Veranstalterhaftpflichtversicherung bei einem namhaften österreichischen Versicherungsunternehmen abzuschließen. Diese Versicherung hat jedenfalls Schäden am Mietgegenstand zu decken. Das Forum am Schillerplatz ist berechtigt, vom Veranstalter den Nachweis dieser Haftpflichtversicherung zu verlangen. Der Nachweis ist unter Vorlage der bezughabenden Polizze im Original binnen 7 Tagen ab Aufforderung zu erbringen.
      5. Der Veranstalter haftet für den Verlust des zur Verfügung gestellten Mobiliars und technischer Einrichtungsgegenstände. Bei Verlust ist der Wiederbeschaffungswert zu ersetzen.
      6. Durch Übernahme bestätigt der Veranstalter die ordnungsgemäße Übergabe der vertraglich vereinbarten Räumlichkeiten und Einrichtungen. Notwendige Schadensfeststellungen haben schriftlich zu erfolgen.
      7. Der Veranstalter haftet dafür, dass er für von ihm durchzuführende Maßnahmen nur befähigte und entsprechend ausgebildete Personen verwendet und dass durch die von ihm gesetzten Maßnahmen und Handlungen keinerlei Sach- und Personenbeschädigungen eintreten; insbesondere übernimmt er die Haftung für alle Unfälle, welche den von ihm angestellten, beigezogenen oder zur Veranstaltung gekommenen Personen durch die Abhaltung der Veranstaltung zustoßen. Er wird das Forum am Schillerplatz schad- und klaglos halten.
      8. Der Veranstalter wird dem Forum am Schillerplatz oder deren Vertreter jederzeit alle gewünschten Aufklärungen geben und in die Veranstaltungsunterlagen volle Einsicht gewähren.

       

      Haftung des Forum am Schillerplatz

      1. Das Forum am Schillerplatz trägt keinerlei Haftung für vom Veranstalter oder von anderen Personen eingebrachte Gegenstände. Für Gegenstände der Besucher wird bei Abgabe an den Garderoben durch das Forum am Schillerplatz keine Haftung übernommen. Der Veranstalter allein übernimmt Betreuung und Haftung für die Garderobe und die darin eingebrachten Gegenstände. Der Veranstalter verpflichtet sich für diese eingebrachten Gegenstände gegebenenfalls eine gesonderte Haftpflichtversicherung abzuschließen. Der Nachweis ist unter Vorlage der Bezug habenden Polizze im Original binnen 7 Tagen ab Aufforderung zu erbringen.
      2. Das Forum am Schillerplatz haftet lediglich im Rahmen der unabdingbaren gesetzlichen Haftpflicht.a) Für den Fall, dass es sich bei dem Veranstalter um einen Unternehmer handelt, haftet das Forum am Schillerplatz nur für vorsätzliches rechtswidriges Handeln.b) Für den Fall, dass es sich bei dem Veranstalter um einen Konsumenten iSd KSchG handelt, haftet Forum am Schillerplatz nicht für leicht fahrlässig verursachte Sachschäden.
      3. Auf nicht im Anbot (Vertrag) vereinbarte Leistungen hat der Veranstalter keinen Anspruch.

      Datenschutz

      1. Der Veranstalter erteilt seine ausdrückliche Zustimmung, dass das Forum am Schillerplatz die vom Veranstalter bekanntgegebenen persönlichen Daten, wie insbesondere Vorname, Nachname, Anschrift, Postleitzahl, Geburtsdatum und Informationen zur Kontoverbindung für Zwecke der Erfüllung sämtlicher wechselseitigen Rechte und Pflichten aus dem mit dem Forum am Schillerplatz abgeschlossenen Vertrag erhoben, übermittelt, automationsunterstützt verarbeitet und verwendet werden. Der Veranstalter ist weiters ausdrücklich damit einverstanden und erteilt seine Zustimmung, dass seine personenbezogenen Daten für die Erfüllung der wechselseitigen Rechte und Pflichten informationsunterstützt den Erfüllungsgehilfen (beispielsweise Kreditinstitute) vom Forum am Schillerplatz zur Verfügung gestellt werden.

      Erfüllungsort und Gerichtsstandvereinbarung

      1. Allen Verträgen liegt österreichisches Recht zu Grunde. Erfüllungs- und Zahlungsort für sämtliche, aus welchem Titel auch immer entstehende Verbindlichkeiten ist Wien. Für alle Streitigkeiten wird das sachlich zuständige Gericht in Wien als Gerichtsstand vereinbart.

      Allgemeine Bedingungen

      1. Alle aus dem Abschluss des gegenständlichen Rechtsverhältnisses entstehenden Steuern, Gebühren, Abgaben, Kosten und ähnliches sind vom Veranstalter zu tragen. Dieser hat die erforderlichen Meldungen vorzunehmen. Das Forum am Schillerplatz kann alle Vereinbarungen unaufgefordert den Behörden vorlegen.
      2. Der Veranstalter wird das Forum am Schillerplatz für alle durch ein rechtswidriges Verhalten entstehenden Schäden schad- und klaglos halten.
      3. Sämtliche Vereinbarungen über Leistungen des Forum am Schillerplatz bedürfen für deren Rechtsverbindlichkeit der Schriftform. Diesen AGB widersprechende Vereinbarungen bzw. widersprechende AGB des Veranstalters sind ungültig, soweit solche nicht ausdrücklich in Schriftform vereinbart werden.
      4. Das Forum am Schillerplatz ist berechtigt diese AGB zu überarbeiten. Im Zuge der Bearbeitung sind dem Veranstalter die neuen Regelungen umgehend zu übermitteln und nimmt der Veranstalter die bearbeiteten AGB vorbehaltlos mit deren Zugang an.
      5. Alle Schriftstücke sind firmenmäßig zu zeichnen. Zugleich mit der Zeichnung übernehmen die Unterfertigten auch persönlich die Haftung für die Einhaltung der vertraglichen Vereinbarungen und allfälligen Schadenersatzansprüche aus Mängeln der Unterfertigung oder aus der Nichteinhaltung des Vertrages.
      6. Verlautbarungen und Ankündigungen jedweder Art über Veranstaltungen in den Räumen des Forum am Schillerplatz dürfen erst nach rechtskräftigem Mietvertragsabschluss erfolgen.